Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn ihr mit uns eine Solaranlage bauen wollt:
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Mitglied werden können Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Institutionen, sofern sie den Zweck und die Ziele der Genossenschaft unterstützen.
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Für die Mitgliedschaft muss mindestens ein Grundanteilschein zu CHF 500.- gezeichnet und einbezahlt werden. Der Grundanteilschein wird nicht verzinst.
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Die Aufnahme neuer Mitglieder wird von der Verwaltung der Genossenschaft beschlossen.
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Der Austritt muss schriftlich oder elektronisch erklärt werden und ist jeweils auf den 31. Dezember möglich. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Jahr.
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Beim Austritt besteht grundsätzlich Anspruch auf die zinslose Rückzahlung der Anteilsscheine. Ein Anspruch auf weiteres Vermögen der Genossenschaft besteht nicht.
Unter dem folgenden Link könnt ihr unsere Statuten downloaden, um noch besser zu erfahren, wie wir als Genossenschaft funktionieren: